Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 25.10.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die Christian Ördög unter der Bezeichnung «chrismachts» (nachfolgend «chrismachts») für die Auftraggeberin oder den Auftraggeber (nachfolgend «Auftraggeberschaft») erbringt, insbesondere Beratung, Marketing, Gestaltung, Websites, Shops, Plattformen, Automatisierung, KI und Betreuung.
Es gilt zuerst die angenommene Offerte, danach gelten diese AGB und danach das Gesetz. Abweichende Bedingungen der Auftraggeberschaft gelten nur, wenn chrismachts ihnen schriftlich zustimmt.
Die Leistungen richten sich an Unternehmen, Organisationen und Selbständigerwerbende. Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten bleiben zwingende Bestimmungen ihres Wohnsitzstaates vorbehalten.
2. Kostenlose Leistungen
Erstgespräch, Beratung im Gespräch, Geschäftsmodell-Check und Website-Check sind kostenlos und unverbindlich. Aus ihnen entsteht keine Pflicht, einen Auftrag zu erteilen. Einschätzungen und Empfehlungen aus diesen Leistungen beruhen auf den Angaben der Auftraggeberschaft und auf einer ersten Prüfung; sie ersetzen keine vertiefte Analyse.
3. Preise auf der Website
Auf der Website werden keine Leistungen gekauft oder bezahlt. Die dort genannten Preise und Preisspannen sind Richtpreise zur Orientierung und kein verbindliches Angebot. Den Fixpreis legt die schriftliche Offerte fest (Ziffer 4). Christian Ördög ist nicht mehrwertsteuerpflichtig; auf seinen Leistungen wird keine Mehrwertsteuer verrechnet.
4. Offerte und Vertragsschluss
Verbindlich ist allein die schriftliche Offerte mit Leistungsumfang und Fixpreis. Sie ist 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Auftraggeberschaft die Offerte innert dieser Frist schriftlich annimmt; eine Bestätigung per E-Mail genügt.
Der Fixpreis deckt alle in der Offerte beschriebenen Leistungen. Was nicht in der Offerte steht, kostet nichts extra: Zusätzliche Kosten entstehen nur, wenn chrismachts sie vorher ankündigt und die Auftraggeberschaft zustimmt (Ziffer 5).
Gebühren Dritter, etwa für Domain, Hosting, Lizenzen oder Werbebudgets, bezahlt die Auftraggeberschaft direkt an den jeweiligen Anbieter, soweit die Offerte nichts anderes vorsieht.
5. Freigaben und Änderungswünsche
Eine Freigabe ist die Bestätigung der Auftraggeberschaft, dass ein Entwurf oder ein Zwischenstand so umgesetzt werden kann; eine E-Mail genügt.
Änderungswünsche nach einer Freigabe und zusätzliche Leistungen, die nicht in der Offerte stehen, kündigt chrismachts vor der Ausführung mit dem voraussichtlichen Aufwand an. Nach Zustimmung der Auftraggeberschaft werden sie zum Stundensatz gemäss Offerte oder nach einer neuen Offerte verrechnet.
6. Entwürfe
Überzeugt der erste Entwurf nicht, erstellt chrismachts im Rahmen der Offerte weitere Entwürfe. Mit der Freigabe eines Entwurfs ist die Gestaltungsrichtung festgelegt.
7. Mitwirkung der Auftraggeberschaft
Die Auftraggeberschaft stellt die nötigen Inhalte wie Texte, Bilder und Logos, die nötigen Zugänge und Informationen rechtzeitig zur Verfügung und gibt Rückmeldungen und Freigaben innert der vereinbarten Fristen. Verzögerungen wegen fehlender Mitwirkung verschieben vereinbarte Termine entsprechend. Entsteht dadurch Mehraufwand, kündigt chrismachts ihn vorher an.
Die Auftraggeberschaft stellt sicher, dass sie über die Rechte an den gelieferten Inhalten verfügt und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Für die Rechtmässigkeit der veröffentlichten Inhalte ihrer Website, ihres Shops oder ihrer Kampagnen ist die Auftraggeberschaft verantwortlich. Erstellt chrismachts Rechtstexte wie Impressum oder Datenschutzerklärung als Vorlage, ersetzen diese keine Rechtsberatung.
8. Abnahme und Mängel
Nach Fertigstellung prüft die Auftraggeberschaft die Leistung und meldet Abweichungen von der Offerte innert angemessener Frist schriftlich. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn die Auftraggeberschaft sie ausdrücklich abnimmt oder live schaltet. Später entdeckte Mängel meldet die Auftraggeberschaft sofort nach ihrer Entdeckung. chrismachts behebt Abweichungen von der Offerte innert angemessener Frist kostenlos.
9. Zahlung
Sofern die Offerte nichts anderes vorsieht, stellt chrismachts 50 % des Fixpreises bei Auftrag und 50 % beim Live-Gang in Rechnung, bei Leistungen ohne Live-Gang bei der Abnahme. Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar.
Betreuungs-Abos und Leistungen nach Aufwand werden gemäss Offerte verrechnet. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10. Betreuungs-Abos
Betreuungs-Abos laufen monatlich und haben keine Mindestlaufzeit. Beide Seiten können sie jederzeit schriftlich auf das Ende des Folgemonats kündigen; eine E-Mail genügt. Beispiel: Bei einer Kündigung im März endet das Abo am 30. April.
Bei einer Kündigung übergibt chrismachts die Zugänge und Daten, welche die Auftraggeberschaft für den Weiterbetrieb braucht.
11. Rechte an Arbeitsergebnissen
Mit der vollständigen Bezahlung gehen alle übertragbaren Rechte an den individuell für die Auftraggeberschaft erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere an Code, Gestaltung und Inhalten, auf die Auftraggeberschaft über. Dazu gehört das Recht, die Ergebnisse zeitlich und örtlich unbeschränkt zu nutzen, zu ändern, weiterzuentwickeln und weiterzugeben. Bis zur vollständigen Bezahlung darf die Auftraggeberschaft die Ergebnisse für den vereinbarten Zweck nutzen.
Domains sowie Hosting- und Drittanbieter-Konten laufen auf den Namen der Auftraggeberschaft. Für Lizenzen Dritter, etwa für Schriften, Plugins, Software oder Bilder, gelten die Bedingungen der jeweiligen Rechteinhaber.
Allgemeines Wissen, Methoden und vorbestehende Bausteine von chrismachts, die nicht individuell für die Auftraggeberschaft erstellt wurden, darf chrismachts weiterhin verwenden. Soweit sie in den Arbeitsergebnissen enthalten sind, erhält die Auftraggeberschaft daran ein unbefristetes, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht.
12. Partner und Subunternehmer
chrismachts darf für einzelne Leistungen Partner und Subunternehmer beiziehen. chrismachts bleibt gegenüber der Auftraggeberschaft einziger Vertragspartner und für deren Leistungen verantwortlich.
13. Vertraulichkeit
chrismachts behandelt alle nicht öffentlichen Informationen der Auftraggeberschaft vertraulich, auch nach dem Ende der Zusammenarbeit. Alle beigezogenen Partner und Subunternehmer werden ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet.
14. Datenschutz bei Auftragsbearbeitung
Bearbeitet chrismachts bei der Ausführung eines Auftrags Personendaten im Auftrag der Auftraggeberschaft, etwa Kundendaten aus einer Website oder einem Shop, ist die Auftraggeberschaft dafür verantwortlich und chrismachts Auftragsbearbeiter. chrismachts bearbeitet diese Daten nur für den vereinbarten Zweck und nach den Weisungen der Auftraggeberschaft, behandelt sie vertraulich und schützt sie mit angemessenen Sicherheitsmassnahmen. Partner und Subunternehmer, die dabei Personendaten bearbeiten, zieht chrismachts nur mit vorgängiger Zustimmung der Auftraggeberschaft bei. Ist die DSGVO anwendbar oder wünscht es die Auftraggeberschaft, schliessen die Parteien einen gesonderten Vertrag über die Auftragsbearbeitung ab.
Für die Bearbeitung von Personendaten durch chrismachts als Verantwortlichen gilt die Datenschutzerklärung auf chrismachts.ch.
15. Keine Erfolgsgarantie
chrismachts erbringt die Leistungen sorgfältig und nach dem aktuellen Stand der Praxis. Bestimmte Umsätze, Anfragen, Platzierungen in Suchmaschinen oder KI-Antworten oder Ergebnisse von Werbekampagnen kann chrismachts nicht garantieren. Sie hängen von Faktoren ab, die chrismachts nicht beeinflussen kann, etwa vom Markt, vom Wettbewerb und von den Regeln der Suchmaschinen und Werbeplattformen. Ergebnisse früherer Projekte sind keine Zusage für künftige Projekte.
16. Haftung
Die Haftung von chrismachts ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit das Gesetz dies zulässt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Für Ausfälle und Änderungen von Diensten Dritter, welche die Auftraggeberschaft in eigenem Namen nutzt, etwa Hosting, Zahlungsanbieter oder Plattformen, haftet chrismachts nicht.
17. Referenzen
chrismachts nennt die Auftraggeberschaft oder ein Projekt nur mit deren Zustimmung als Referenz, etwa auf der Website oder in Präsentationen.
18. Änderungen dieser AGB
chrismachts kann diese AGB anpassen. Für einen Auftrag gilt die Fassung, die bei Annahme der Offerte gültig war. Änderungen für laufende Betreuungs-Abos teilt chrismachts mindestens einen Monat im Voraus mit; ist die Auftraggeberschaft nicht einverstanden, kann sie das Abo auf das Inkrafttreten der Änderung kündigen.
19. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Schriftform; eine E-Mail genügt. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem Zweck möglichst nahekommt.
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf). Gerichtsstand ist Rebstein SG, der Wohnsitz von Christian Ördög, soweit das Gesetz keinen anderen zwingenden Gerichtsstand vorsieht.